Obligatorische MwSt.-Meldung in Italien
22 August 2023
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie mehr über die Anforderungen an die Mehrwertsteuermeldung in Italien. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die Tochtergesellschaften in Italien haben, da sie von den Anforderungen betroffen sind.
In Italien wird ein „zentralisiertes Austauschmodell“ verwendet. Dieses Modell sieht vor, dass alle Transaktionen über eine zentralisierte Plattform validiert und ausgetauscht werden. Das Szenario, in dem Rechnungen zur Genehmigung an eine öffentliche Behörde gesendet werden müssen, wird als „Continuous Transaction Controls“ (CTC) bezeichnet.
In Italien ist das SDI-Portal die zentrale Plattform. Seit Januar 2019 ist es obligatorisch, elektronische Rechnungen über diese Plattform auszutauschen. Rechnungen, die innerhalb der Grenzen Italiens ausgetauscht werden, müssen im SDI-Portal registriert werden, wo die Rechnungen genehmigt werden. Anschließend kann man wählen, ob man seine Rechnung vom SDI-Portal an seinen Kunden weiterleiten lässt oder ob der Kunde sich im Portal einloggt und seine Rechnung selbst abruft.
Es gab viele Diskussionen darüber, ob dieses Modell zur Pflicht werden sollte. Nach der Einführung des SDI-Portals haben jedoch mehr Menschen in Italien die Vorteile erkannt, es zur Pflicht zu machen. Denn nicht nur die Behörden in Italien, sondern auch die Unternehmen, die Rechnungen senden und empfangen, haben Vorteile aus der elektronischen Rechnungsstellung gezogen.
Elektronische Rechnungsformate in Italien
Das in Italien verwendete Format ist „FatturaPA“. Dies ist ein länderspezifisches elektronisches Rechnungsformat, das ausschließlich in Italien verwendet wird. Dieses Format deckt B2B (Business-to-Business), B2G (Business-to-Government) und B2C (Business-to-Consumer) ab. B2C-Rechnungen müssen jedoch nicht über das SDI-Portal gesendet werden. Hier ist es nur erforderlich, die Rechnung im Portal einzureichen, und der Endkunde wird die Rechnung nicht über das Portal erhalten.
Neue Anforderungen an die Mehrwertsteuermeldung in Italien – Erfüllt Ihr Unternehmen diese?
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und Mehrwertsteuermeldung in Italien bereits mehrfach geändert wurden und sich im Laufe der Zeit weiter ändern können. Diese Änderungen können im Rahmen der Bemühungen der Regierung zur Steigerung der Mehrwertsteuerkontrolle, zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug oder zur Modernisierung der Steuerverwaltungsprozesse auftreten.
Eine neue Anforderung ist, dass Unternehmen in Italien, die Rechnungen von Unternehmen erhalten, die nicht in Italien registriert sind, diese Rechnungen im SDI-Portal registrieren müssen. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass neue Anforderungen und Änderungen auftreten können. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Italien über diese Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben.
Was hat Italien von den Anforderungen zur Mehrwertsteuermeldung profitiert?
Die Mehrwertsteuereinnahmen in Italien sind erheblich gestiegen, und Italien verzeichnete im ersten Jahr nach der Einführung des SDI-Portals etwa 3 Billionen Euro mehr an Mehrwertsteuereinnahmen. Aufgrund des großen Erfolgs in Italien haben auch viele andere Länder in Europa die Vorteile der Einführung von Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung und Mehrwertsteuermeldung erkannt. Daher haben viele Länder diesen Weg ebenfalls eingeschlagen und Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung und Mehrwertsteuermeldung eingeführt
Die Mehrwertsteuermeldung und elektronische Rechnungsstellung in Europa befinden sich in einem schnellen Wandel, daher ist es für Unternehmen mit Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern schwer, mit den vielen verschiedenen und oft länderspezifischen Anforderungen auf dem Laufenden zu bleiben.
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