E-Rechnung in Deutschland 

Verpflichtende elektronische Rechnung in Deutschland 

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle an B2B-Transaktionen beteiligten Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Bundesrat hat das Gesetz am 23. März 2024 verabschiedet. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung eines stärker digitalisierten Deutschlands. 

In mehreren Phasen werden weitere Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt. Bis Januar 2028 wird für alle Unternehmen in Deutschland der obligatorische elektronische Versand und Empfang von B2B-Rechnungen im EN 16931-Format vorgeschrieben. Diese Änderung ist Teil der Pläne der Bundesregierung, ihre Umsatzsteuer- und Rechnungsprozesse zu digitalisieren. 

Da herkömmliche Rechnungsmethoden langsam auslaufen und alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2028 elektronische Rechnungen versenden müssen, wird dringend empfohlen, jetzt eine Lösung für die elektronische Rechnungsstellung zu finden. 

Was ist E-Rechnung? 

Im Rahmen des neuen Gesetzesvorschlags wird eine genaue Beschreibung eingeführt, was in Deutschland eine elektronische Rechnung ausmacht. 

Eine elektronische Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die elektronisch erstellt und elektronisch gesendet und empfangen wird. Ein wesentlicher Aspekt dieser Definition ist, dass die Rechnung elektronisch verarbeitbar sein muss, also in automatisierte Prozesse und Systeme integriert werden kann. 

Darüber hinaus muss eine E-Rechnung den vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) festgelegten Standards entsprechen. Diese Norm wird als EN 16931 bezeichnet, eine europäische Norm, die die Einheitlichkeit und systemübergreifende Kompatibilität elektronischer Rechnungen in verschiedenen Ländern gewährleistet. 

Checkliste: Sind Sie bereit für das deutsche Mandat? 

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Nein“ oder „Nicht sicher“ beantworten, werden Sie höchstwahrscheinlich von einer Überprüfung Ihrer aktuellen E-Invoicing-Einrichtung profitieren. 

 

Regeln: Kennen Sie die deutschen E-Invoicing-Anforderungen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten? 

Konform: Sind Sie sicher, dass Ihre bestehende Rechnungslösung die kommenden Anforderungen für E-Invoicing erfüllt? 

Auswirkung: Können Sie Ihre Compliance-Verpflichtungen so kosteneffizient wie möglich einhalten? 

Aktualisiert: Bleiben Sie über die neuen Formatanforderungen für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland auf dem Laufenden? 

Zeitplan für das E-Invoicing-Mandat in Deutschland

2025

Ab dem 1. Januar müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische B2B-Rechnungen zu empfangen, und Unternehmen dürfen den Empfang elektronischer Rechnungen nicht mehr ablehnen. 

Es ist weiterhin möglich, Rechnungen im PDF-Format zu versenden, jedoch NUR, wenn Ihr Kunde dem Erhalt der Rechnung im PDF-Format zustimmt. Gleiches gilt für das EDIFACT-Format, allerdings nur bis zum 1. Januar 2028. 

2027

Ab dem 1. Januar 2027 müssen große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro B2B-Rechnungen elektronisch ausstellen.

2028

Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen B2B-Rechnungen elektronisch im EN 16931-Format versenden.

Formatierungsanforderungen für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland 

Im Rahmen der deutschen E-Rechnungs-Pflicht wurden eine Reihe von Anforderungen formuliert, welche Formate mit der deutschen Gesetzgebung konform sind. 

The EN 16931 formats developed by the European Committee for Standardization are:

XRechnung
ZUGFeRD > V2.x in
PEPPOL BIS >= V3
all other formats conform to “EN”

Für wen ist es relevant? 

Das neue E-Invoicing-Gesetz in Deutschland wird sich auf Unternehmen auswirken, die an Business-to-Business-Transaktionen (B2B) beteiligt sind.

Dies umfasst sowohl Lieferanten als auch Käufer aller Branchen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regel für alle B2B-Unternehmen in Deutschland sowie für Unternehmen außerhalb Deutschlands gilt, die Niederlassungen im Land haben. 

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Ganz gleich, wie Sie sich lieber mit Ihren Handelspartnern verbinden – ob über VAN, PEPPOL oder eine Direktverbindung – oder welches Format Sie benötigen, wie BIS, ZUGFeRD, XRechnung oder ein anderes Format, wir sorgen dafür, dass Ihre E-Rechnungen konform sind mit diesen Vorgaben sowie mit den regulatorischen Anforderungen in Deutschland. 

Globale elektronische Rechnungsstellung 

Deutschland ist bei weitem nicht das einzige Land, das sich für die Einführung von Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung entschieden hat. Mehrere Länder weltweit haben bereits ähnliche Gesetze eingeführt oder planen dies, um die Digitalisierung von Rechnungsprozessen voranzutreiben und die Effizienz zu verbessern. 

Wenn Ihr Unternehmen Niederlassungen oder Betriebe in mehreren Ländern hat, kann es eine Herausforderung sein, die Einhaltung verschiedener nationaler Standards für die elektronische Rechnungsstellung sicherzustellen. Deshalb bieten wir globale E-Invoicing-Lösungen an, die Ihnen dabei helfen können, Ihre Rechnungsprozesse zu vereinfachen und zu zentralisieren. 

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