Die verpflichtende elektronische Rechnung in Deutschland kommt zum 1.1.25 

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Das Bundesfinanzministerium hat klar entschieden: In Deutschland wird die E-Rechnung Realität für alle Unternehmen, die im Bereich B2B Rechnungen austauschen. Der erste Stichtag ist der 1. Januar 2025. Der Bundesrat stimmte am 23.03.2024 dem Gesetz zu. Damit ist die Regelung offiziell verabschiedet.  

Seien sie vorbereitet! Wie Sie die Vorgaben zur elektronischen Rechnungslegung einhalten können, erfahren Sie in diesem Webinar. 

Das aktuelle Gesetz sieht folgende Punkte vor: 

  • Elektronische Rechnungsstellung wird im B2B-Bereich Pflicht! 
  • Änderungen sind im „Umsatzsteuergesetz“ und dem „Wachstumschancengesetz“ verankert 

Das bedeutet alle Unternehmen müssen im Bereich B2B-Rechnungen folgende Punkte berücksichtigen. 

  • Die Priorität der Papierrechnung entfällt 
  • E-Rechnung in Deutschland wird auf EN16931 Formaten basieren 
  • Bestehender EDI-Datenaustausch kann noch 3 Jahre bestehen bleiben, wenn der Empfänger zustimmt 

Betroffen sind vorerst nur inländische Rechnungen 

  • Alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, für vollständige inländische B2B-Rechnungen 
  • Grenzüberschreitende und EU-interne Rechnungen sind noch nicht betroffen 

Die Übermittlung der Rechnungen ist noch nicht geregelt. Die Geschäftspartner können untereinander eine Regelung vereinbaren. Demnach sollte auch eine Übertragung per E-Mail möglich sein. 

Unser Experte Michael Hoch erklärt Ihnen die wichtigen Details der Gesetzgebung und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.  

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